Verordnung/Verrechnung

Für die Therapie benötigen Sie eine ärztliche Verordnung für Einzelheilgymnastik bzw.  Einzelphysiotherapie oder für "Neurophysiologische Behandlungen", welche Sie vor Therapiebeginn für eine Rückvergütung von Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen lassen.

Die Bezahlung findet, je nach individueller Vereinbarung, in bar oder per Überweisung nach jeder Einheit statt.

Nach Abschluss der Behandlungsserie (meistens 10 Einheiten) bekommen Sie von
Ihrer/m TherapeutIn eine Rechnungsübersicht. Diese reichen Sie nach der
Behandlung gemeinsam mit der bewilligten Verordnung bei Ihrer
Krankenkasse ein, um einen Teilbetrag refundiert zu bekommen.

Für osteopathische Behandlungen benötigen Sie ebenfalls eine Verordnung von
Ihrem Arzt. Allerdings sind die Kosten für Osteopathie mit den
Pflichtkrankenkassen nicht verrechenbar. Prüfen Sie bitte im Einzelfall
die Deckung Ihrer Krankenkasse oder/und Privatversicherung.

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